Bayerisch Gmain. Ab dem 15.03.2022 gilt eine einrichtungsspezifische Corona-Impfpflicht - diese gilt auch für unsere Einrichtung, den Hohenfried e.V.
Ein neues Gesetz bringt zahlreiche Fragen mit sich: Müssen Mitarbeitende und Betreute einen Impfnachweis vorlegen? Was passiert, wenn ein entsprechender Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt wird? Und welche arbeitsrechtlichen Hintergründe gibt es zum neuen Gesetz zur Impfpflicht nach § 20a IfSG?
Alle Antworten auf diese Fragen geben wir Ihnen anbei im Interview mit Hohenfried-Vorstand Nikolaus Perlepes. Zudem stellen wir Ihnen in der zugehörigen anwaltlichen Stellungnahme alle wichtigen und aktuellen Informationen zur arbeitsrechtlichen Situation zur Verfügung.